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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Der Abschluß der Buchung erfolgt schriftlich in Form einer
garantierten Reservierungsbestätigung durch das Charterunternehmen.
Abfahrtshäfen sind Langenargen, Kressbronn und Nonnenhorn. Bei
Abfahrt von anderen Häfen wird eine An- und Abfahrtspauschale vereinbart.
Ein Rücktrittsrecht ist nur in begründeten, unabänderlichen Fällen möglich, unter Anerkennung folgender Stornogebühren:
| bis 60 Tage vor dem Chartertermin | 25% des Gesamtbetrages |
| danach bis zum 30. Tag vor dem Chartertermin | 30% des Gesamtbetrages |
| ab dem 29. bis zum 16. Tag vor dem Chartertermin | 40% des Gesamtbetrages |
| ab dem 15. Tag vor dem Chartertermin | 50% des Gesamtbetrages |
| ab dem 3. Tag vor dem Chartertermin | 80% des Gesamtbetrages |
Die "Jacques Piccard" ist vollkaskoversichert und auch versichert
gegen Haftpflichtansprüche Dritter. Sofern die Ursache einer Schadensentstehung
beim Verschulden des Charterers (Fahrgäste) liegt, kann dieser zur Verantwortung
herangezogen werden. Jeder Fahrgast haftet für sich selbst. Der Eigenanteil für
einen etwaigen Kasko- oder Haftpflichtschaden geht pro Schadensfall in vollem
Umfang zu seinen Lasten. Die Versicherung des Charterunternehmens deckt nicht
die persönlichen Gegenstände des Fahrgastes und akzeptiert die Verantwortung im
Falle des Verlustes oder Schadens der persönlichen Gegenstände des Fahrgastes
auf dem Schiff nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Anzahl der Fahrgäste auf der "Jacques Piccard" ist auf 30
Personen beschränkt. Über 30 Fahrgäste hinaus können nur Crewmitglieder
mitbefördert werden. Die Passagiere werden gebeten, jeweils einen gültigen
Ausweis mit sich zu führen, sodaß ein evtl. Anlanden in Österreich oder in der
Schweiz nach den zollrechtlichen Bestimmungen möglich ist. Schwimmen oder Baden
im Bodensee erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko der Fahrgäste. Das
Charterunternehmen übernimmt hierbei keinerlei Haftung. Eltern haften für Ihre
Kinder.
Die Kreuzfahrten finden bei jedem Wetter statt. Der Charterer ist
nicht berechtigt, die Chartergebühr unentrichtet zu lassen, wenn er, aufgrund
der Wetterverhältnisse die Kreuzfahrt nicht antreten will. In diesem Fall kann
das Charterunternehmen für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine
angemessene Entschädigung vom Charterer verlangen. Bei Sturm ab 7 Windstärken
ist das Charterunternehmen nicht zum Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet. Die
Fahrt kann stundenweise verschoben werden, ohne Ersatzansprüche seitens des
Charterers an das Charterunternehmen. Die Kreuzfahrt kann bei weiterem Anhalten
schweren Sturmes vom Charterunternehmen gänzlich storniert werden, unter
Rückzahlung der Chartergebühr abzüglich einer Kostenpauschale von Euro 15,- pro
Person. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch
nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen,
Sturm, Havarien, Zerstörung oder gleichgewichtige Vorfälle berechtigen das
Charterunternehmen zur Kündigung des Buchungsvertrages. Insbesondere bei
Entstehung eines Sturmes während der Fahrt können sämtliche vertragliche
Vereinbarungen ohne Anspruch auf Schadensersatz seitens des Charterunternehmens
so verändert werden, daß die Sicherheit der Passagiere, der Crew und des
Schiffes gewährleistet ist. In solchen Ausnahmesituationen ist das
Charterunternehmen nicht für den Rücktransport der Fahrgäste verantwortlich.
Der Betrieb der "Jacques Piccard" unterliegt dem verantwortlichen
Schiffsführer. Seinen Anweisungen sowie den Anweisungen des Boardpersonals ist
unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtungen können zur
sofortigen Beendigung der Fahrt führen. Das Charterunternehmen und ihre
Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf
Schadensersatz.
Gerichtsstand ist Friedrichshafen am Bodensee. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen.
Hans Jürgen Nolte
Argenstr. 31
88079 Kressbronn
Mobil: +49
(0)172-8305550
Fon: +49 (0)7543 7666
Fax: +49 (0)7543 7444